Seminarangebot in der Gemeinschaftsverpflegung

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) bietet Seminare für Fachkräfte der Betriebs- und Klinikverpflegung an. Die Seminare haben das Ziel Einrichtungen bei der Umsetzung einer gesundheitsfördernden und nachhaltigeren Verpflegung auf der Basis der DGE-Qualitätsstandards praxisnah und zielgruppengerecht zu unterstützen.

Die Seminare können auch für die Beschäftigten einer Einrichtung gebucht werden (maximal 20 Teilnehmende). In diesem Fall wird ein individueller Termin festgelegt, der auch in Präsenz möglich ist. Ebenfalls in Präsenz bieten wir für Einrichtungen ein Seminar für angelernte Mitarbeitende an, um deren Kompetenz nah am Tischgast zu stärken.
Zudem können auch Krankenkassen oder andere Kostenträger die Seminare als Zweitanbieter öffentlich veranstalten (maximal 15 Teilnehmende). Für ausführlichere Informationen über Ziele, Inhalte und Kosten klicken Sie bitte unten auf das jeweilige Seminar. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Informationen benötigen oder ein Seminar buchen möchten.

 

 

Präventionsgesetz

Das Präventionsgesetz ist ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention. Es verbessert die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Sozialversicherungsträgern, Ländern und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung in allen Altersgruppen und vielen Lebensbereichen. Ziel ist es, der Prävention einen neuen Stellenwert einzuräumen. Hier geht es nicht nur um das Vorbeugen von Erkrankungen, sondern auch um die Fragestellung, was verändert werden muss, um Erkrankungen zu vermeiden.
Im Präventionsgesetz ist verankert, dass jede*r Bürger*in einen Zugang zur Prävention und Gesundheitsförderung in seinem*ihrem Lebensumfeld erhält und somit bei einer gesundheitsfördernden Lebensweise unterstützt wird.
Das Präventionsgesetz unterscheidet zwischen den drei Handlungsfeldern:

  1. Ziel Gesund aufwachsen
  2. Ziel Gesund leben und arbeiten
  3. Ziel Gesund im Alter

Im GKV-Leitfaden Prävention werden die Informationen zu den einzelnen Handlungsempfehlungen und Zielgruppen in separaten Kapiteln abgebildet. Mit dem Leitfaden legt der GKV in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen die inhaltlichen Handlungsfelder und die entsprechenden Kriterien für die Leistungen fest, die von den Krankenkassen im Rahmen des Präventionsgesetzes gefördert werden.