Diagnose des Reizdarmsyndroms

Die Diagnosestellung beim Reizdarmsyndrom ist aufgrund der unspezifischen Beschwerden nicht einfach.

Die Sicherung der Diagnose beruht im Wesentlichen auf zwei Komponenten:

1.  Sorgfältige Besprechung der Beschwerden (Krankengeschichte, Anamnese)
2.  Je nach auftretenden Symptomen müssen andere Erkrankungen, die damit in Zusammenhang stehen können, ausgeschlossen werden, d. h. es erfolgt ein symptomabhängiger gezielter Ausschluss von Differentialdiagnosen.

Als Leitsymptome gelten:

1.  Diarrhö

2.  Schmerz

3.  Obstipation

4.  Schmerz/Blähungen in Kombination

 

Differentialdiagnosen

Zu den Differentialdiagnosen zählen chronische Erkrankungen des Verdauungstraktes, beispielsweise chronisch entzündliche Darmerkrankungen, wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, Zöliakie oder Tumore. Um diese auszuschließen, kommen folgende Untersuchungsmethoden in Frage:

1.  Laboruntersuchungen

2.  Abdomensonographie

3.  Gynäkologische Untersuchungen

4.  Stuhluntersuchungen

5.  Magen-/Darmspiegelung

6.  Funktionsdiagnostik (z. B. H2-Atemtest)

7.  Eliminationsdiäten (zum Ausschluss von Lebensmittelunverträglichkeiten)

8.  Immunologische Untersuchungen (zum Ausschluss von Lebensmittelallergien)

 

Welche Diagnostik im Einzelfall notwendig ist, entscheidet der behandelnde Arzt. Wichtig ist eine frühzeitige Diagnostik, damit auch andere, eventuell schwerwiegende Ursachen der Symptome behandelt werden können. Die Diagnose Reizdarmsyndrom kann als praktisch gesichert betrachtet werden, wenn die relevanten Differenzialdiagnosen ausgeschlossen sind.