Kennzeichnung
Die Kennzeichnungsvorschriften für vorverpackte und nicht vorverpackte Lebensmittel sind mit der VO (EG) Nr. 1169/2011 europaweit vereinheitlicht. Seit dem 13. Dezember 2014 gilt auch für nicht vorverpackte, welche ehemals als lose Waren bezeichnet worden sind, dass Angaben hinsichtlich der Stoffe und Erzeugnisse, die eine Allergie oder Unverträglichkeit auslösen, zu machen sind.
Die Lebensmittelkennzeichnung informiert Verbraucher*innen über Identität, Zusammensetzung und Haltbarkeit von vorverpackten Lebensmitteln. Zudem sind Hinweise zur Aufbewahrung, Lagerung oder Verwendung sowie zur Zubereitung, wenn dies erforderlich ist, auf den Etiketten festgehalten.
Grundsätzlich muss das Personal in Küche und Ausgabe über die Thematik Allergene und Unverträglichkeiten informiert und geschult werden. Verschiedene überregionale Einrichtungen, Berufsverbände, Branchenvereine, Verlage sowie Weiterbildungseinrichtungen bieten hierzu Seminare und Fortbildungen an.
Folgende europäische und nationale Rechtsvorschriften umfassen die Anforderungen zur Erfüllung der Informations- und Kennzeichnungspflichten: