Kennzeichnung von Zusatzstoffen
Die Lebensmittelhersteller*innen sind zur Information über den Einsatz von Zusatzstoffen verpflichtet. Die Angaben sind auf den Packungen oder Behältnissen deutlich sichtbar, klar lesbar und unverwischbar anzubringen. Pflicht ist, dass Zusatzstoffe in Lebensmitteln bei der Abgabe an die Verbraucher*innen gekennzeichnet sind. Bei vorverpackten Lebensmitteln gibt das Zutatenverzeichnis Auskunft über die bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendeten Stoffe. Bei nicht vorverpackten Lebensmitteln („lose“) kann über Zusatzstoffe im Aushang, auf der Speisekarte bzw. im Speiseplan z. B. mit Nummern und einer Legende, auf Schildern oder auch digital auf Bildschirmen informiert werden.
Vorverpackte Lebensmittel
Zusatzstoffe sind im Zutatenverzeichnis bei vorverpackten Lebensmitteln auf dem Etikett mit der Funktionsklasse (d. h. dem Verwendungszweck) und der Verkehrsbezeichnung (d. h. der chemische Name) oder der E-Nummer anzugeben.
Die zugelassenen Zusatzstoffe werden entsprechend ihrem Verwendungszweck verschiedenen Klassen zugeordnet. Mit der Angabe des Klassennamens sollen die Verbraucher*innen über den Verwendungszweck des Zusatzstoffes besser informiert werden. Denn der Verwendungszweck des Zusatzstoffes ist aus seiner chemischen Bezeichnung oder der E-Nummer für viele Durchschnittsverbraucher nicht zu erkennen.
